Die anwendbare Regelung für die Einkommenssteuererklärung 2023 bleibt letztmals für ein weiteres Jahr die Methode des Effektivsteuersatzes. Ab 2024 ist der Abzug des Betrags Ihrer luxemburgischen Steuern von Ihrem Einkommen nicht mehr möglich. (Doch Sie haben Anspruch auf eine Steuergutschrift in Höhe der französischen Steuer.)

Für das Einkommen 2023: Infolgedessen müssen Sie ab 11. April Ihr luxemburgisches Bruttoeinkommen abzüglich Ihrer Sozialbeiträge sowie Ihrer luxemburgischen Steuern in der französischen Steuererklärung angeben.Dieser Betrag wird anschließend in das Gesamteinkommen des Haushalts einbezogen und ermöglicht die Berechnung eines Durchschnittssteuersatzes, der allein auf das französische Einkommen angewandt wird.

Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Steuererklärung von 2023 als Vorlage für Ihre Steuererklärung von 2024 verwenden.

Die Sperre für dieses Jahr begünstigt die französischen Haushalte, da die derzeit geltende Regelung eine Verringerung des anzugebenden Betrags ermöglicht.

Wir sind in Kontakt mit den Steuerbehörden und geben die Informationen über den laufenden Steuererklärungszeitraum in den kommenden Wochen bekannt!

Und… wenn Sie ein wenig Unterstützung benötigen, können Sie jederzeit die hier verfügbaren Merkblätter aufrufen, die immer aktuell sind: