Derzeit laufen wichtige Diskussionen über die Berechnung der Arbeitslosenunterstützung für Grenzgänger im Jahr 2025. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt arbeiten die Sozialpartner an einer Reform, mit der ein spezieller Koeffizient für die Berechnung des Arbeitslosenanspruchs eingeführt werden soll. Diese neue Berechnungsmethode könnte bereits ab dem1. Januar 2025 angewendet werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Diese Gespräche sind Teil der Verhandlungen im Rahmen der Unédic, der für die Arbeitslosenversicherung in Frankreich zuständigen Organisation. Sobald die Sozialpartner eine Einigung erzielt haben, muss diese im Rahmen des üblichen Gesetzgebungsverfahrens noch zur Abstimmung gestellt werden.
Derzeit sind noch mehrere Fragen offen: das genaue Datum der Einführung und die Anwendung der Reform. Es ist noch unklar, ob sie nur neue arbeitslose Grenzgänger betreffen wird oder ob sie auch für bereits registrierte Arbeitssuchende gelten wird.
Es ist nicht notwendig, uns zu befassen, um Informationen zu diesem Thema zu erhalten, da wir, wie die Grenzgänger, abwarten. Wir werden die Angelegenheit auf jeden Fall genau verfolgen und alle offiziellen Entwicklungen mitteilen, sobald sie bekannt sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website unseres Partners Frontaliers Grand Est