Der Sommer ist da – und mit ihm eine Reihe von Feiertagen… aber nicht immer an denselben Tagen, je nach Arbeitsland !
In Frankreich
- Montag, 14. Juli 2025: Nationalfeiertag
- Freitag, 15. August 2025: Mariä Himmelfahrt
In Frankreich werden Feiertage nicht nachgeholt, wenn sie auf einen arbeitsfreien Tag fallen. Wenn Sie beispielsweise montags normalerweise nicht arbeiten, steht Ihnen kein Ersatzruhetag für den 14. Juli zu.
Wenn Sie am 14. Juli oder 15. August arbeiten, haben Sie – sofern keine günstigeren tariflichen Regelungen gelten – Anspruch auf Ihr reguläres Gehalt (eine andere Regel gilt für den 1. Mai).
In Deutschland
In Deutschland gelten Feiertage je nach Bundesland.
Zum Freitag, 15. August 2025 (Mariä Himmelfahrt):
- Feiertag im Saarland und in Bayern
- Kein Feiertag in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
Muss man arbeiten, wenn der Arbeitgeber es verlangt? Das ist in bestimmten Fällen möglich (z. B. je nach Branche – wie Gastronomie oder Hotellerie); in diesem Fall haben Sie Anspruch auf einen Ausgleichstag. Dieser sogenannte Feiertagsausgleich muss innerhalb von acht Wochen inklusive des gearbeiteten Feiertags gewährt werden.d.
In Belgien
Freitag, 15. August 2025: Mariä Himmelfahrt
In Belgien ist das der einzige gesetzliche Feiertag im Sommer.
Ist der Freitag in Ihrem Unternehmen kein Arbeitstag? Dann haben Sie Anspruch auf einen Ersatztag, der an einem Ihrer regulären Arbeitstage festgelegt wird.
Darf der Arbeitgeber verlangen, dass Sie am Freitag, 15. August arbeiten?
Wenn in Ihrem Betrieb Sonntagsarbeit erlaubt ist, kann Ihr Arbeitgeber Sie auch an einem Feiertag einsetzen. Wenn Sonntagsarbeit hingegen auf bestimmte Sonntage beschränkt ist, dürfen Sie an den zehn gesetzlichen Feiertagen in Belgien nicht zur Arbeit verpflichtet werden.
Wenn Sie an einem Feiertag gearbeitet haben, haben Sie Anspruch auf einen Ausgleichstag, der innerhalb von sechs Wochen genommen werden muss (sofern keine abweichenden Regelungen für Ihre Branche gelten). Ein Lohnzuschlag ist nur fällig, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist (durch Arbeitsvertrag, Arbeitsordnung, Tarifvertrag usw.) oder wenn die geleistete Arbeit Überstunden darstellt.
In Luxemburg
Freitag, 15. August 2025: Mariä Himmelfahrt (gesetzlicher Feiertag)
Fällt der Freitag laut Arbeitsvertrag auf einen freien Tag, haben Sie Anspruch auf einen Ersatzruhetag, der innerhalb von drei Monaten genommen werden muss.
Wenn Sie am Freitag, 15. August arbeiten, haben Sie Anspruch auf einen Lohnzuschlag.
Der 23. Juni, luxemburgischer Nationalfeiertag, ist bereits vergangen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website unseres Partners Frontaliers Grand Est