Jedes Jahr ist die Allocation de Rentrée Scolaire (ARS) eine wertvolle Unterstützung für viele Familien in Frankreich.
Doch wenn man als Grenzgänger arbeitet, kann die Funktionsweise dieser Beihilfe komplex erscheinen.

Gehört sie zu den „exportierbaren“ Leistungen? Wie wird sie tatsächlich berechnet, wenn man zum Beispiel in Deutschland arbeitet?

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte entschlüsseln, damit Sie entspannt ins neue Schuljahr starten können!

Kurze Erinnerung: Welches Land ist vorrangig für die Auszahlung der Familienleistungen?

1) Wenn ein Elternteil im Wohnsitzland (Frankreich) arbeitet oder dort Ersatzleistungen bezieht (z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld), ist Frankreich vorrangig. Wenn kein Elternteil im Wohnsitzland arbeitet (oder dort Ersatzleistungen erhält), ist das Grenzarbeitsland vorrangig für die Auszahlung der Familienleistungen.

2) Das Prinzip des „höchsten Betrags“: die Differenzzahlung. Wenn die Familienleistungen des vorrangigen Landes niedriger sind als die des anderen Landes, erhalten Sie die Differenz. Das nennt man Differenzzahlung (allocation différentielle oder complément différentiel).

Das Grenzbeschäftigungsland ist das vorrangige Land für die Auszahlung Ihrer Ansprüche

Wenn das Grenzarbeitsland vorrangig ist

Wenn Ihr Beschäftigungsland (z. B. Deutschland) das vorrangige Land für die Auszahlung der Familienleistungen ist (was in der Regel der Fall ist, wenn nur ein Elternteil dort arbeitet), dann gilt:

  • Sie erhalten die Grundfamilienleistungen direkt von der ausländischen Kasse (z. B. in Deutschland das Kindergeld).
  • Die französische Familienkasse (CAF) tritt als nachrangige Kasse auf. Sie berechnet den Gesamtbetrag der französischen Familienleistungen, auf die Sie Anspruch hätten, wenn Sie ausschließlich in Frankreich arbeiten würden – einschließlich der ARS. Die ARS ist eine exportierbare Leistung.
  • Ihre CAF zahlt Ihnen anschließend eine Differenzzahlung. Dieser Zuschlag entspricht der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der französischen Familienleistungen (einschließlich der ARS) und den bereits aus Deutschland erhaltenen Familienleistungen.

Merken Sie sich:
Die ARS wird Ihnen nicht zusätzlich zu den deutschen/ausländischen Familienleistungen gezahlt. Ihr Betrag ist in die Gesamtrechnung Ihrer französischen Ansprüche integriert und reduziert somit den Differenzbetrag, den die CAF Ihnen möglicherweise auszahlt. Durch die Einbeziehung der ARS kann sich Ihre Differenzzahlung jedoch erhöhen.

Wenn Frankreich vorrangig ist

Wenn Frankreich das vorrangige Land für die Auszahlung der Familienleistungen ist, zahlt die CAF Ihnen die Allocation de Rentrée Scolaire (sowie die anderen französischen Familienleistungen) direkt und vollständig aus – ohne den Mechanismus der Differenzzahlung für diese Leistung anzuwenden.

In diesem Fall ist Deutschland (oder das andere Beschäftigungsland) dafür zuständig, ggf. einen Zuschlag zu zahlen, falls seine Leistungen höher wären.

Praktische Tipps für Grenzgänger

Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren, für die bereits ein CAF-Dossier besteht, wird der Anspruch auf die ARS in der Regel automatisch geprüft.

Dennoch erfordert die Komplexität grenzüberschreitender Situationen besondere Aufmerksamkeit:

  • Prüfen Sie Ihre CAF-Leistungsübersicht: Nach der Auszahlung der ARS sollten Sie sicherstellen, dass diese Beihilfe berücksichtigt und in die Berechnung Ihrer Differenzzahlung einbezogen wurde (oder direkt ausgezahlt wurde, wenn Frankreich vorrangig ist).
  • Halten Sie Ihr CAF-Dossier aktuell: Jede Änderung Ihrer beruflichen, familiären oder Wohnsituation muss der CAF unverzüglich gemeldet werden, um Berechnungsfehler oder Rückforderungen zu vermeiden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website unseres Partners Frontaliers Grand Est