Der deutsche Rechtsrahmen erfährt im Jahr 2026 bedeutende Veränderungen, die insbesondere das Arbeitsrecht, den Sozialschutz und die Besteuerung betreffen. Diese Anpassungen zielen darauf ab, den Arbeitsmarkt an den gesellschaftlichen Wandel anzupassen und zugleich die Schwellen der Mindestvergütung anzuheben.

Arbeitsrecht & Vergütung

Neuerungen im Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht erlebt eine kleine Revolution, um sich den neuen Lebensweisen anzupassen:

  • Flexibilisierung der Arbeitszeit: Die Regierung plant, von einer täglichen Arbeitszeitgrenze (derzeit 8 Stunden, maximal 10 Stunden) auf eine wöchentliche Grenze umzusteigen. Dies würde es ermöglichen, an manchen Tagen mehr zu arbeiten, um an anderen Tagen freie Zeit zu gewinnen, ohne das Gesetz zu verletzen.
  • Gesetz zur Lohngleichheit (Juni 2026): In Umsetzung einer europäischen Richtlinie müssen Unternehmen transparenter werden. Arbeitnehmer haben das Recht, die Vergütungskriterien für vergleichbare Positionen zu kennen. Stellenanzeigen müssen ebenfalls eine Gehaltsspanne angeben.
  • Digitale Zeiterfassung: Die elektronische Erfassung der Arbeitszeit wird verpflichtend und strenger, um die Bezahlung jeder gearbeiteten Minute (einschließlich Überstunden) gemäß den geltenden Vorschriften sicherzustellen.
  • Fachkräftemangel bekämpfen: Deutschland plant, die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte zu erleichtern, durch eine zentrale digitale Plattform, die Verwaltungsprozesse vereinfacht, die Ausstellung von Arbeitserlaubnissen beschleunigt und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen schneller ermöglicht.

Anhebung der Vergütungsschwellen

  • Mindestlohn: Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Stundenlohn auf 13,90 € brutto, gegenüber 12,82 € im Jahr 2025. Ein weiterer Schritt ist bereits für 2027 auf 14,60 € vorgesehen.
  • Minijobs: Um die Kohärenz mit dem Mindestlohn zu wahren, wird die monatliche Obergrenze auf 603 € angehoben. Dieser Betrag entspricht etwa 10 Arbeitsstunden pro Woche.
  • Ausbildung: Die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr wird auf 724 € pro Monat festgelegt.

Anhebung der Vergütungsschwellen

  • Mindestlohn: Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Stundenlohn auf 13,90 € brutto, gegenüber 12,82 € im Jahr 2025. Ein weiterer Schritt ist bereits für 2027 auf 14,60 € vorgesehen.
  • Minijobs: Um die Kohärenz mit dem Mindestlohn zu wahren, wird die monatliche Obergrenze auf 603 € angehoben. Dieser Betrag entspricht etwa 10 Arbeitsstunden pro Woche.
  • Ausbildung: Die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr wird auf 724 € pro Monat festgelegt.

Sozialschutz & Besteuerung

Arbeiten im Alter: Das Programm „Aktive Rente“

Ein neuer rechtlicher Rahmen tritt in Kraft, um die Kombination von Beschäftigung und Rente zu fördern.

  • Vertragliche Flexibilität:
    Rentner können nun über vereinfachte befristete Verträge (ohne Begründungspflicht) zu ihrem früheren Arbeitgeber zurückkehren. Die Dauer kann durch aufeinanderfolgende Verlängerungen bis zu 8 Jahre betragen.
  • Steuerliche Vorteile:
    Um dieses Modell attraktiv zu machen, profitieren Rentner von einer Steuerbefreiung auf bis zu 2.000 € pro Monat aus Erwerbseinkommen (dies gilt nicht für Grenzgänger). Dieser Betrag wird bei der Berechnung des progressiven Steuersatzes in Deutschland nicht berücksichtigt.
  • Grenzgängerregelung:
    Für französische Bewohner funktioniert dies, sofern sie nicht den Status eines Grenzgängers beanspruchen können. Andernfalls besteht weiterhin die Arbeitserlaubnis, jedoch ohne steuerlichen Vorteil.

Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Die Lohnentwicklung führt automatisch zu höheren Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung.

VersicherungszweigMonatliche Grenze 2026Auswirkungen für den Versicherten
Rente & Arbeitslosigkeit8 050 €Beiträge werden bis zu dieser Grenze fällig
Kranken- & Pflegeversicherung6 150 €Höchstgrenze für die gesetzliche Versicherung

Wichtiger Hinweis:
Die Grenze für den Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) liegt bei 73.800 €/Jahr. Für Grenzgänger ist diese Entscheidung oft nach dem 55. Lebensjahr endgültig und beeinflusst die Familienversicherung (keine kostenlose Mitversicherung in der PKV).

Darüber hinaus ermöglicht nur eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, die Rechte nach Frankreich zu übertragen, sodass Behandlungen und Erstattungen in Frankreich wie bei Beitragszahlung vor Ort erfolgen können.

Familie: Leistungen und Besteuerung

Das System der Sozialleistungen wird angepasst, um Familien besser zu unterstützen, gleichzeitig werden neue Einkommensgrenzen eingeführt.

  • Kindergeld: Die Leistung wird auf 259 € pro Monat und Kind erhöht. Sie wird schrittweise in die Kindergrundsicherung integriert.
  • Elterngeld: Der Anspruch auf das Elterngeld ist nun auf Paare beschränkt, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 175.000 € liegt.
  • Steuerfreibetrag: Der steuerfreie Grundbetrag (Grundfreibetrag) steigt für Alleinstehende auf 12.348 €.