Mit Beginn des Sommers können Hitzeperioden die Arbeit besonders belastend machen – sowohl im Freien als auch in unzureichend belüfteten Räumen. In Europa ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen, auch vor den mit Hitze verbundenen Risiken. Die konkreten Maßnahmen hängen jedoch von Ihrem Beschäftigungsland ab: Das sollten Grenzgänger vor den nächsten Hitzewellen wissen.

📌 Das Wichtigste auf einen Blick:
Die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG verpflichtet jeden europäischen Arbeitgeber, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten – einschließlich des Schutzes vor thermischen Risiken.
Die konkreten Präventionsmaßnahmen unterscheiden sich je nach Beschäftigungsland: Informieren Sie sich über die für Sie geltenden Vorschriften.
🇫🇷 Frankreich: Das Dekret Nr. 2025-482 sieht seit dem 1. Juli 2025 besondere Pflichten vor, die sich nach den Warnstufen von Météo-France richten.
Angepasste Arbeitszeiten, regelmäßige Pausen und kostenloses Trinkwasser gehören zu den vorgesehenen Maßnahmen.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bleibt auch bei großer Hitze verpflichtend.

Europa: Ein gemeinsamer Schutzrahmen

Auf europäischer Ebene verpflichtet die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG vom 12. Juni 1989 jeden Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ergreifen. Diese allgemeine Verpflichtung gilt auch für thermische Risiken.

Die konkreten Präventionsmaßnahmen unterscheiden sich jedoch je nach nationaler Gesetzgebung. Grenzgänger sollten sich daher über die im Beschäftigungsland geltenden Vorschriften informieren.

Frankreich: Ein spezielles Dekret für extreme Hitzeperioden

Mehrere Länder haben ihre nationalen Vorschriften in den vergangenen Jahren verschärft. In Frankreich sieht das Dekret Nr. 2025-482 vom 27. Mai 2025, das seit dem 1. Juli 2025 gilt, besondere Pflichten bei intensiven Hitzeperioden vor. Diese richten sich nach den Warnstufen von Météo-France.

Risiken durch Hitze bewerten

Der Arbeitgeber muss ermitteln, in welchen Situationen Beschäftigte hohen Temperaturen ausgesetzt sind, und geeignete Präventionsmaßnahmen ergreifen. Bei dieser Bewertung werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:

  • die Art der ausgeführten Tätigkeiten;
  • die Intensität der körperlichen Anstrengung;
  • die klimatischen Bedingungen und die Arbeitsumgebung;
  • die getragenen Schutzausrüstungen oder Schutzkleidung;
  • individuelle Merkmale der Beschäftigten, wie beispielsweise das Alter oder bestimmte Erkrankungen, die die Anfälligkeit gegenüber Hitze erhöhen können.

In bestimmten besonders gefährdeten Branchen können spezielle Bewertungsmethoden eingesetzt werden, um das bestehende Risiko einzuschätzen.

Welche Maßnahmen können ergriffen werden?

Die getroffenen Maßnahmen müssen an die ermittelten Risiken angepasst sein und möglichst auf kollektive Schutzmaßnahmen setzen.

🔧 Technische Maßnahmen

  • die Belüftung oder den Luftaustausch verbessern;
  • Wärmequellen soweit wie möglich reduzieren;
  • beschattete oder gekühlte Bereiche einrichten;
  • Beschäftigte von Geräten und Anlagen isolieren, die starke Hitze erzeugen;
  • klimatisierte Fahrzeuge bereitstellen, wenn dies aufgrund der Tätigkeit erforderlich ist;
  • mechanische Hilfsmittel einsetzen, um körperliche Anstrengungen zu reduzieren;
  • Arbeitsplätze anpassen oder Telearbeit ermöglichen, sofern dies mit der Tätigkeit vereinbar ist;
  • die Temperatur in den Arbeitsräumen überwachen.

🗓 Organisatorische Maßnahmen

  • die Arbeitszeiten anpassen, um die heißesten Tageszeiten zu vermeiden;
  • Arbeits- und Ruhezeiten abwechseln;
  • körperlich besonders anstrengende Tätigkeiten früh morgens oder am späten Nachmittag einplanen;
  • die Pausenhäufigkeit erhöhen und Pausen an einem kühlen oder schattigen Ort ermöglichen;
  • eine ausreichende Menge an kostenlosem Trinkwasser zur Verfügung stellen.

💡 Pausen und Flüssigkeitszufuhr: Die Präventionsstellen empfehlen, regelmäßig kleine Mengen Wasser zu trinken, um das Risiko einer Dehydrierung zu verringern, und die Pausen, wenn möglich, in belüfteten oder gekühlten Bereichen zu verbringen.

Arbeitskleidung anpassen

Wenn es die Sicherheitsanforderungen zulassen, kann der Arbeitgeber die Kleidungsvorschriften lockern, um das Tragen von leichterer und atmungsaktiver Kleidung zu ermöglichen. Je nach ausgeübter Tätigkeit können außerdem zusätzliche Schutzausrüstungen – etwa Kopfbedeckungen, Schutzbrillen oder andere Schutzmaßnahmen gegen Sonneneinstrahlung – bereitgestellt werden.

⚠️ Wichtiger Hinweis
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bleibt verpflichtend, wenn sie für die Sicherheit der Beschäftigten erforderlich ist. Sie darf nur dann abgelegt werden, wenn ihre Verwendung nicht mehr erforderlich ist – auch bei großer Hitze.

Beschäftigte informieren und schulen

Die Beschäftigten müssen über die mit großer Hitze verbundenen Risiken informiert und sensibilisiert werden, damit sie die ersten Anzeichen eines Hitzschlags oder einer Dehydrierung schnell erkennen und wissen, welche Maßnahmen im Notfall zu ergreifen sind. Eine angemessene Information trägt dazu bei, Risiken zu begrenzen und im Falle von Beschwerden eine schnelle Reaktion zu ermöglichen.

Welche Verantwortung trägt der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber unterliegt einer allgemeinen Schutzpflicht für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Bei einer Hitzeperiode kann seine Verantwortung gegebenenfalls geltend gemacht werden, wenn er keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt oder keine geeigneten Präventionsmaßnahmen umgesetzt hat.

Diese Verpflichtung wird unter Berücksichtigung der im Beschäftigungsland geltenden Vorschriften sowie der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt. In mehreren Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, konkretisieren nationale Regelungen inzwischen die Maßnahmen, die während starker Hitzeperioden erwartet werden.