Sie planen, Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen? Dann sollten Sie wissen, dass Sie Ihre Rente grundsätzlich auch in Ihrem neuen Wohnsitzland weiter beziehen können, sofern Sie bestimmte Formalitäten erfüllen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Auswirkungen dieses Wohnsitzwechsels.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, den folgenden Artikel zu den zuständigen Stellen und den erforderlichen Formalitäten bei einem grenzüberschreitenden Umzug zu lesen: Grenzüberschreitender Umzug: Die wichtigsten Formalitäten

Die Rente

Grundsätzlich können Sie Ihre Rente auch im Ausland weiterhin ohne Auswirkungen beziehen. Dazu müssen Sie Ihre Rentenkasse schriftlich über Ihre neue Anschrift sowie über jede Änderung Ihrer Bankverbindung informieren. Gegebenenfalls werden Nachweise über Ihren Wohnsitz verlangt (Meldebescheinigung, Mietvertrag, Eigentumsnachweis usw.).

Darüber hinaus müssen Sie Ihrer Rentenkasse jedes Jahr eine Lebensbescheinigung übermitteln, um weiterhin Ihre Rente zu erhalten. Dieses Dokument bestätigt, dass Sie noch leben, und muss von der zuständigen Behörde Ihres Wohnsitzlandes bestätigt oder über die Anwendung „Mon certificat de vie“ übermittelt werden. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht, kann die Auszahlung Ihrer Rente ausgesetzt werden.

Ausnahme bei der luxemburgischen Rente: Die CNAP verlangt keine Übermittlung einer Lebensbescheinigung. Wenn Sie jedoch Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie Ihre neue Anschrift anhand einer Meldebescheinigung oder, falls diese nicht vorliegt, durch ein anderes amtliches Dokument nachweisen.

Gesundheitsversorgung

Sie müssen Ihre Krankenkasse über Ihren Umzug ins Ausland sowie über Ihre neue Anschrift informieren.

Vor Ihrem Umzug sollten Sie bei Ihrer Rentenkasse im bisherigen Wohnsitzland das Formular S1 beantragen. Mit diesem Dokument können Sie sich nach Ihrem Umzug bei der Sozialversicherung Ihres neuen Wohnsitzlandes anmelden und dort die Kostenübernahme für Ihre medizinische Versorgung in Anspruch nehmen.

Wenn Sie mehrere Renten beziehen – das heißt, wenn Sie sowohl eine Rente aus einem ausländischen Sozialversicherungssystem als auch eine Rente aus dem Sozialversicherungssystem Ihres neuen Wohnsitzlandes erhalten –, wird Ihre Gesundheitsversorgung in diesem Land durch den neuen Wohnsitzstaat sichergestellt. In diesem Fall ist das Formular S1 nicht erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite: Rente: Krankenversicherung für Grenzgänger

Steuern

Die Steuerbehörden Ihres bisherigen Landes und Ihres neuen Wohnsitzlandes müssen über Ihre Adressänderung informiert werden. Es wird empfohlen, sich mit den zuständigen Steuerbehörden in Verbindung zu setzen, damit diese Ihren steuerlichen Wohnsitz sowie die geltende Besteuerung bestimmen können. Dabei wird das jeweils geltende Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt.

Die Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen insbesondere die Art des Einkommens, das Wohnsitzland sowie das Land, das die Rente auszahlt.