Ein seltenes, aber nicht unmögliches Phänomen: Der 9. Mai 2024 ist in Luxemburg ein doppelter Feiertag. An diesem Tag fallen der Europatag und Christi Himmelfahrt zusammen. Doch was bedeutet das für Arbeitnehmer*innen?

Eine solche Situation wird durch das Gesetz vom 8. Februar 2024 geregelt! 

Dementsprechend kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht:

  1. Beschäftigte, die gewöhnlich donnerstags arbeiten, haben zugleich Anspruch auf einen arbeitsfreien Feiertag und einen Ausgleichsruhetag, die innerhalb der 3 Monate, die auf diesen Donnerstag folgen, zu nehmen sind.
  2. Beschäftigte, die an diesem Donnerstag normalerweise nicht arbeiten würden, beispielsweise, weil er auf ihren arbeitsfreien Tag pro Woche fällt, haben Anspruch auf 2 Ausgleichsruhetage, die innerhalb der folgenden 3 Monate zu nehmen sind.
  3. Für Beschäftigte, die an diesem Tag arbeiten müssen (beispielsweise in der Gastronomie), ist ein Anspruch auf einen Ausgleichsruhetag, der innerhalb von 3 Monaten zu nehmen ist, sowie auf die üblichen Gehaltszuschläge vorgesehen.

Das ist insgesamt eine gute Nachricht, denn kein Anspruch geht verloren. Scheuen Sie sich nicht, im Falle von Unklarheiten Ihre Gehaltsabrechnungen und Ihren Resturlaub zu überprüfen.

Ausführlichere Informationen über die Urlaubsregelung in Luxemburg finden Sie auf der Website unseres Partners Frontaliers Grand Est.