Der gesetzliche Mindestlohn ist die Lohnuntergrenze, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zahlen muss. Er soll einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten. In Europa gelten je nach Land unterschiedliche Mindestlohnregelungen. Ein Überblick über die Regelungen in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Deutschland und der Schweiz.

STOP! Aktuelles: Die Gehälter wurden in Luxemburg ab diesem 1. Mai 2025 indexiert.

In Frankreich

Für eine volljährige Person darf das Entgelt nicht unter den folgenden Schwellenwerten liegen:

  • Brutto-Stunden-Smic: 11,88 €.
  • Monatlicher Brutto-Smic: 1.801,80 €.
  • Bruttojahresmindestlohn: 21.621,60 €.

Manchmal ist es möglich, dass in dem anwendbaren Tarifvertrag ein tariflicher Mindestlohn festgelegt ist.

  • Wenn das tarifliche Minimum unter dem Smic liegt, zahlt der Arbeitgeber einen Lohnzuschlag, der es ermöglicht, den Betrag des Smic zu erreichen.
  • Wenn das tarifliche Minimum über dem Smic liegt, zahlt der Arbeitgeber das, was im Tarifvertrag vorgesehen ist.

In Luxemburg

Das Prinzip :

Es gibt einen sozialen Mindestlohn (SML), der allen Arbeitnehmern garantiert wird und je nach Qualifikationsniveau variiert.

Um die Höhe dieses Mindestlohns zu bestimmen, muss unterschieden werden, ob der Arbeitnehmer als qualifiziert oder nicht qualifiziert anzusehen ist. Der qualifizierte Mindestlohn muss jedem Arbeitnehmer gezahlt werden, der über eine offiziell anerkannte Qualifikation für den Beruf, den er in Luxemburg ausüben möchte, oder/und über Berufserfahrung in dem betreffenden Beruf verfügt.

Der anwendbare Mindestlohn hängt vom Grad der beruflichen Qualifikation des Arbeitnehmers ab.

Die Beträge :

Für den qualifizierten SSM:

  • Der soziale Mindestbruttolohn pro Stunde für einen qualifizierten Arbeitnehmer beträgt 18,7542€.
  • Der soziale Bruttomindestlohn pro Monat für eine Vollzeitarbeit eines qualifizierten Arbeitnehmers beträgt 3.244,48€.

Für den ungelernten SSM:

  • Der soziale Bruttomindestlohn pro Stunde für einen ungelernten Arbeitnehmer ab 18 Jahren beträgt 15,6285€. Von 17 bis 18 Jahren beträgt er 12,5028€. Von 15 bis 17 Jahren beträgt er 11,7214€.
  • Der monatliche soziale Bruttomindestlohn für eine Vollzeitarbeit eines ungelernten Arbeitnehmers ab 18 Jahren beträgt 2.703,74€. Von 17 bis 18 Jahren beträgt der soziale Mindestlohn 2.162,99€. Von 15 bis 17 Jahren beträgt der soziale Mindestlohn 2.027,80€.

⚠️ Es ist jedoch möglich, dass das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, einen Tarifvetion collective

In Deutschland

Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein Mindestlohn von 12,82 Euro.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt unabhängig von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden und der Nationalität der beschäftigten Person. Er gilt also auch für Personen, die eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ausüben, für Saisonarbeiter und für ausländische Personen, die in Deutschland arbeiten.

Ein Rechner für den Mindestlohn ist auf der Website des deutschen Arbeitsministeriums (BMAS) verfügbar: Mindestlohnrechner – BMAS

In Belgien

Die geltenden Mindestlöhne werden üblicherweise in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festgelegt, die wie in einigen anderen Ländern in Paritätischen Kommissionen (PK) oder Paritätischen Unterkommissionen (PUK) abgeschlossen werden.

Wenn der GAV für den Beschäftigungssektor einen Mindestlohn angibt, darf der individuelle Arbeitsvertrag keinen niedrigeren Lohn vorschreiben, kann aber im Gegenzug einen höheren Lohn gewähren.

Wenn es keine Vereinbarung gibt, darf der Lohn nicht unter dem garantierten durchschnittlichen monatlichen Mindesteinkommen (RMMMG) liegen. Es beträgt derzeit 2.111,89 € brutto monatlich für einen Vollzeitbeschäftigten über 18 Jahre (Betrag am 01.02.2025).

Die Mindestlöhne können in einer offiziellen Datenbank abgerufen werden.

In der Schweiz

In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn, der auf nationaler Ebene gilt. Einige Kantone und Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, ihren eigenen Mindestlohn festzulegen, was mehrere bereits umgesetzt haben. Dies ist insbesondere in den Kantonen Neuenburg, Jura, Genf und Basel-Stadt der Fall:

Genf: Bruttomindeststundenlohn auf 24,48 CHF festgelegt.

Jura: Bruttomindeststundenlohn auf 21,40 CHF festgelegt.

Neuenburg: Mindestbruttostundenlohn von 21,31 CHF.

Basel-Stadt: Brutto-Mindeststundenlohn von 22,00 CHF

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