Sie arbeiten in Deutschland und beziehen gleichzeitig eine deutsche Teilrente? Eine Reform der Krankenversicherung ändert ab 2027 die Regeln. Wenn Sie Ihre Situation zum 1. Januar anpassen möchten, muss Ihr Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Januar 2027 entfällt der Anspruch auf Krankengeld, sobald die Teilrente zwei Drittel (66,66 %) der Vollrente übersteigt.
- Betroffen sind Grenzgänger, die eine Beschäftigung in Deutschland mit einer deutschen Teilrente verbinden.
- Zwei Möglichkeiten: die Teilrente auf höchstens 66,66 % reduzieren oder zur Vollrente wechseln.
- Damit die Änderung zum 1. Januar 2027 wirksam wird, muss der Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 eingegangen sein.
Worum geht es?
In Deutschland kann man seine Altersrente nur teilweise beziehen (Teilrente) und gleichzeitig weiterarbeiten. Diese Möglichkeit hatte einen Vorteil: Solange die Rente nicht vollständig bezogen wurde, behielt der Beschäftigte seinen Anspruch auf Krankengeld. Das ist die Leistung, die die Krankenkasse bei längerer Arbeitsunfähigkeit zahlt, sobald die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.
Viele Versicherte haben sich deshalb für eine Teilrente von 99,99 % entschieden. So erhielten sie fast ihre gesamte Rente und blieben im Krankheitsfall trotzdem abgesichert.
Was sich am 1. Januar 2027 ändert
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beendet diese Praxis. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt der Anspruch auf Krankengeld vollständig, sobald die bezogene Teilrente zwei Drittel (66,66 %) der Vollrente übersteigt.
Konkret: Wer eine Vollrente von 1.500 € im Monat hätte, kann höchstens etwa 1.000 € Teilrente beziehen, wenn er weiterhin Anspruch auf Krankengeld haben möchte. Darüber besteht bei Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch mehr auf diese Leistung.
Wer ist betroffen?
Die Regelung betrifft Personen, die eine Beschäftigung in Deutschland mit einer deutschen Teilrente verbinden und für diese Beschäftigung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Das gilt insbesondere für Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten. Wer eine Teilrente von mehr als 66,66 % bezieht, ist direkt betroffen.
Was ist zu tun?
Die Deutsche Rentenversicherung sieht zwei Möglichkeiten vor. Sie können Ihre Teilrente auf höchstens 66,66 % reduzieren, um das Krankengeld zu behalten. Oder Sie wechseln zur Vollrente – dann haben Sie allerdings keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
Diese Änderungen können jederzeit für die Zukunft beantragt werden, online über die Dienste der Deutschen Rentenversicherung oder per Post. Damit die Änderung zum 1. Januar 2027 wirksam wird, muss der Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 eingegangen sein.
Welche Lösung die richtige ist, hängt von der persönlichen Situation ab: Höhe der Rente, Gesundheitszustand, geplante Dauer der Beschäftigung, gegebenenfalls Absicherung über andere Systeme. Die Deutsche Rentenversicherung berät Sie zu Ihrem Fall, insbesondere bei den internationalen Beratungstagen in den Grenzregionen.
Achtung: Maßgeblich ist das Eingangsdatum, nicht das Absendedatum.
Nützlicher Link: Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Änderungen bei Bezug einer Teilrente
Quelle: Frontaliers Grand Est (auf Französisch). Sie haben Fragen zu Ihrer Situation? Die Juristen von Frontaliers Grand Est informieren kostenlos über Rentenansprüche in Deutschland: Kontakt aufnehmen.
